1. Medizinische Pflege (KVG-Leistungen)
Leistungen, die ärztlich verordnet sind (z. B. Wundversorgung, Hilfe beim Waschen, Medikamente), werden von der Grundversicherung übernommen.
- Kostenträger: Die Krankenkasse (OKP) deckt den Grossteil ab.
- Eigenanteil Patient: Franchise, 10 % Selbstbehalt und eine gesetzliche Patientenbeteiligung (max. CHF 15.35/Tag).
- Anbieter: Sowohl die öffentliche als auch die private Spitex können diese Leistungen über die Krankenkasse abrechnen.
2. Betreuung und Hauswirtschaft
Leistungen wie Kochen, Putzen, Begleitung oder 24-Stunden-Präsenz gelten nicht als medizinische Pflege.
- Grundversicherung: Zahlt nichts.
- Zusatzversicherung (VVG): Übernimmt je nach Police eventuell Teilbeträge.
- Privatfinanzierung: Die Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.
3. Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Um die privaten Kosten für Betreuung (z. B. 24-Stunden-Modelle) zu decken, gibt es drei wesentliche Säulen:
- Hilflosenentschädigung (HE): Ein monatlicher, vermögensunabhängiger Beitrag der AHV/IV für Personen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
- Ergänzungsleistungen (EL): Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, können EL (je nach Kanton) Betreuungskosten zu Hause mitfinanzieren.
- Steuerabzüge: Betreuungs- und Pflegekosten können oft als „behinderungsbedingte Kosten“ steuerlich geltend gemacht werden.
4. Vergleich der Modelle
| Modell |
Finanzierung der Pflege |
Finanzierung der Betreuung / Haushalt |
| Öffentliche Spitex |
KVG + Patientenbeteiligung |
Meist privat (oder EL / Zusatzvers.) |
| Private Spitex |
KVG + Patientenbeteiligung |
Voll privat (oder EL / HE) |
| 24-Std-Betreuung (Agentur) |
Keine KVG-Finanzierung |
Eigenmittel, HE, EL, Steuervorteile |
| Modell Pro Senex |
Keine direkte OKP-Finanzierung |
Privat; optimiert durch tiefere Kosten & HE/EL-Anrechnung, Steuervorteile |
| Tandem (Spitex + Agentur) |
KVG (via Spitex-Anteil) |
Privat (via Agentur-Anteil) |
Fazit: Während die medizinische Grundversorgung durch die Solidargemeinschaft (Krankenkasse/Kanton) gesichert ist, erfordert eine umfassende Betreuung zu Hause eine sorgfältige Planung der Eigenmittel und den Einzug von staatlichen Förderungen wie der Hilflosenentschädigung.
Das Zusammenspiel von Hilflosenentschädigung (HE) und Ergänzungsleistungen (EL) ist in der Schweiz entscheidend, um die Kosten für eine Betreuung zu Hause (z. B. 24-Stunden-Betreuung) tragbar zu machen.
Man kann es sich wie ein zweistufiges Sicherheitssystem vorstellen: