Selbstbestimmt wohnen im Alter:
Finanzierung und Modelle im Vergleich

Wie Sie durch das Zusammenspiel von HE, EL und kosteneffizienten Anstellungsmodellen die Betreuung zu Hause absichern

Die Finanzierung der Betreuung von Senioren zu Hause ist ein Zusammenspiel aus Versicherungsschutz und staatlicher Unterstützung. Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie kennen müssen:

1. Medizinische Pflege (KVG-Leistungen)

Leistungen, die ärztlich verordnet sind (z. B. Wundversorgung, Hilfe beim Waschen, Medikamente), werden von der Grundversicherung übernommen.

  • Kostenträger: Die Krankenkasse (OKP) deckt den Grossteil ab.
  • Eigenanteil Patient: Franchise, 10 % Selbstbehalt und eine gesetzliche Patientenbeteiligung (max. CHF 15.35/Tag).
  • Anbieter: Sowohl die öffentliche als auch die private Spitex können diese Leistungen über die Krankenkasse abrechnen.

2. Betreuung und Hauswirtschaft

Leistungen wie Kochen, Putzen, Begleitung oder 24-Stunden-Präsenz gelten nicht als medizinische Pflege.

  • Grundversicherung: Zahlt nichts.
  • Zusatzversicherung (VVG): Übernimmt je nach Police eventuell Teilbeträge.
  • Privatfinanzierung: Die Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.

3. Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Um die privaten Kosten für Betreuung (z. B. 24-Stunden-Modelle) zu decken, gibt es drei wesentliche Säulen:

  1. Hilflosenentschädigung (HE): Ein monatlicher, vermögensunabhängiger Beitrag der AHV/IV für Personen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
  2. Ergänzungsleistungen (EL): Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, können EL (je nach Kanton) Betreuungskosten zu Hause mitfinanzieren.
  3. Steuerabzüge: Betreuungs- und Pflegekosten können oft als „behinderungsbedingte Kosten“ steuerlich geltend gemacht werden.

4. Vergleich der Modelle

Modell Finanzierung der Pflege Finanzierung der Betreuung / Haushalt
Öffentliche Spitex KVG + Patientenbeteiligung Meist privat (oder EL / Zusatzvers.)
Private Spitex KVG + Patientenbeteiligung Voll privat (oder EL / HE)
24-Std-Betreuung (Agentur) Keine KVG-Finanzierung Eigenmittel, HE, EL, Steuervorteile
Modell Pro Senex Keine direkte OKP-Finanzierung Privat; optimiert durch tiefere Kosten & HE/EL-Anrechnung, Steuervorteile
Tandem (Spitex + Agentur) KVG (via Spitex-Anteil) Privat (via Agentur-Anteil)

Fazit: Während die medizinische Grundversorgung durch die Solidargemeinschaft (Krankenkasse/Kanton) gesichert ist, erfordert eine umfassende Betreuung zu Hause eine sorgfältige Planung der Eigenmittel und den Einzug von staatlichen Förderungen wie der Hilflosenentschädigung.

Das Zusammenspiel von Hilflosenentschädigung (HE) und Ergänzungsleistungen (EL) ist in der Schweiz entscheidend, um die Kosten für eine Betreuung zu Hause (z. B. 24-Stunden-Betreuung) tragbar zu machen.

Man kann es sich wie ein zweistufiges Sicherheitssystem vorstellen:

Tabelle Kostenvergleich

1. Stufe: Die Hilflosenentschädigung (HE)

Die HE ist ein Pauschalbetrag, den man erhält, wenn man bei alltäglichen Lebensverrichtungen (Anziehen, Essen, Körperpflege, Fortbewegung etc.) dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.

  • Unabhängig vom Geldbeutel: Es spielt keine Rolle, wie viel Vermögen oder Rente Sie haben.
  • Drei Stufen: Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer).
  • Freie Verfügung: Sie können das Geld frei einsetzen, um z. B. eine private Betreuungsperson oder eine Agentur zu bezahlen.
  • Wichtig: Der Antrag muss bei der zuständigen AHV-Zweigstelle gestellt werden. Ein Arzt muss die Hilfsbedürftigkeit bestätigen.

2. Stufe: Die Ergänzungsleistungen (EL)

Die EL kommen ins Spiel, wenn die AHV-Rente und die HE zusammen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten und die Pflege/Betreuung zu decken.

  • Bedarfsabhängig: Hier wird genau gerechnet: Einnahmen (Rente, HE, Vermögensverzehr) vs. Ausgaben (Miete, Krankenkasse, Lebensbedarf, Pflegekosten).
  • Anerkennung von Betreuungskosten: Die EL können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Betreuung zu Hause übernehmen, sofern diese die Kosten eines Heimplatzes nicht übersteigen.
  • Kantonal unterschiedlich: Da die Kantone die EL verwalten, gibt es Unterschiede bei den Obergrenzen und den anerkannten Kosten für Hauswirtschaft und Betreuung.

Wie arbeiten beide zusammen? (Beispiel)

Stellen Sie sich vor, eine 24-Stunden-Betreuung kostet monatlich CHF 6'500.

  1. Zuerst greift die HE: Sie erhalten (beispielsweise bei mittlerer Hilflosigkeit) ca. CHF 490 bis CHF 980 pro Monat (Stand 2024/25, Werte variieren leicht). Dieser Betrag reduziert direkt Ihren Eigenanteil.
  2. Danach prüft die EL: Reicht Ihr restliches Einkommen nicht, um die verbleibenden Kosten plus Ihre Miete und Krankenkasse zu zahlen? Wenn ja, übernimmt die EL die Differenz bis zu einem kantonal festgelegten Maximum.
  3. Steuer-Effekt: Die Kosten, die Sie trotz HE und EL noch selbst zahlen, können Sie Ende des Jahres meist vollumfänglich als behinderungsbedingte Kosten von der Steuer absetzen.

Die 3 wichtigsten Schritte für Sie:

  1. HE-Antrag stellen: Sofort bei der AHV-Zweigstelle anmelden, da die Bearbeitung Monate dauern kann (Rückzahlung erfolgt aber ab Antragsmonat).
  2. Berechnung durch Beratungsstelle: Lassen Sie sich eine EL-Proberechnung erstellen. Oft hat man Anspruch, ohne es zu wissen.
  3. Arzt involvieren: Besprechen Sie unbedingt mit dem Hausarzt die Einstufung der Hilflosigkeit, damit das medizinische Gutachten korrekt ausfällt.

Warum das Modell "Pro Senex" bei EL/HE am besten abschneidet:

Im Vergleich zur klassischen Verleihagentur bietet das Modell Pro Senex einen entscheidenden Vorteil bei den Behörden:

  1. Direktanstellung: Die Betreuerin ist bei Ihnen angestellt. Die EL erkennt diese Lohnkosten eher als "notwendige Lebenshaltungskosten" an als hohe Vermittlungsgebühren einer Agentur.
  2. Wirtschaftlichkeit: Die EL prüft immer, ob die Betreuung zu Hause teurer ist als ein Pflegeheim. Da das Pro Senex Modell kostengünstiger ist, wird es von der EL eher vollumfänglich unterstützt.
  3. Transparenz: Da Sie als Arbeitgeber auftreten, sind alle Sozialversicherungen und Löhne klar belegbar – das schätzt die EL-Stelle bei der Prüfung sehr.

Zusammenfassend für Sie:

  • HE gibt es immer, egal welches Modell Sie wählen (sofern die Person hilfsbedürftig ist).
  • EL gibt es eher, wenn das Modell kosteneffizient ist und die Betreuungsperson legal und direkt bei Ihnen (wie bei Pro Senex) oder über eine anerkannte Spitex angestellt ist.

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