Der 100-Millionen-Markt:
Wie ein fragwürdiges Geschäftsmodell
die Prämienzahlenden belastet

Die Abrechnung von Angehörigenpflege bei den Krankenkassen wurde zum Dammbruch: Der nächste Prämienschock ist programmiert

Die Pflege von Angehörigen kann seit 2019 bei den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Daraus ist ein äusserst fragwürdiges Geschäftsmodell erwachsen. Der Umsatz bei der Angehörigenpflege ist innerhalb von zweieinhalb Jahren von rund 18 Millionen auf 64 Millionen Franken gestiegen – mehr als eine Verdreifachung.

Neue Zahlen des Krankenkassenverbands Santésuisse bestätigen: «Für 2024 wachsen die Kosten für Angehörigenpflege schweizweit auf schätzungsweise 100 Millionen Franken», gibt der Verband auf Anfrage an. Das ist Geld, das zulasten der Krankenkasse geht und das letztlich die Prämienzahlenden berappen müssen.

Innert kurzer Zeit spezialisieren sich 30 Unternehmen

Das rasante Kostenwachstum schreckt nicht nur die Politik auf. Aus der Hilfe für pflegende Angehörige ist ein lukratives Geschäftsmodell erwachsen: Der Krankenkassenverband Santésuisse zählt dreissig Unternehmen, die sich auf das Geschäft der Angehörigenpflege spezialisiert haben. Es handelt sich dabei nicht nur um private Spitex-Betriebe oder um traditionellen Personalverleih im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG), sondern um eine spezielle Anstellungskonstruktion im Bereich der Seniorenbetreuung:

Das Prinzip des Geschäftsmodells (Tandem-Struktur)

  • Anstellung: Spezialisierte private Spitex-Unternehmen (oder Unternehmen, die sich als solche bezeichnen) stellen pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Personen oder Seniorenbetreuerinnen zusammen mit einer Verleihagentur an.
  • Abrechnung: Als anerkannter Spitex-Betrieb können diese Unternehmen die erbrachten Pflegeleistungen direkt mit der Krankenkasse und dem Kanton/Gemeinde (Restkostenfinanzierung) abrechnen.$
  • Gewinnmarge: Das Unternehmen erhält den vollen Spitex-Tarif (aktuell ca. CHF 70 bis 90 pro Stunde, abhängig vom Kanton). Davon wird der Betreuerin ein Bruttolohn gezahlt (durchschnittlich CHF 34 pro Stunde). Die Differenz von CHF 34 bis 54 pro Stunde behält die Firma ein und teilt sich diese mit der Verleihagentur.

Den Weg für diese Praxis ebnete ein Bundesgerichtsentscheid 2019: Neu soll nicht mehr die Person, welche die Leistung erbringt, finanziert werden, sondern die Leistung selbst. Krankenkassenexperten sprechen von einem «Dammbruch».

«Tandem-Strukturen verdienen sich eine goldene Nase»

Die Bedenken reichen über die seit langem als Hauptsorge der Bevölkerung geltenden, stark steigenden Krankenkassenprämien hinaus. Es ist untragbar, dass bestimmte Unternehmen dieses Geschäftsmodell auf Kosten der Prämienzahlenden dazu nutzen, sich unverhältnismässig zu bereichern.

Schluss mit dem Prämienschock und unklaren Standards!

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