Im Zentrum stehen private Spitex-Betriebe ohne kommunalen Leistungsauftrag. Diese Organisationen arbeiten direkt im Auftrag der Pflegebedürftigen und haben keine vertraglich festgelegte Versorgungspflicht gegenüber Gemeinden. Öffentliche Spitex-Dienste hingegen müssen in ihrem Gebiet sämtliche Pflegeaufträge übernehmen – unabhängig von Aufwand oder Wirtschaftlichkeit – und halten dafür dauerhafte Kapazitäten bereit. Dadurch entstehen unterschiedliche Ausgangslagen bei Fixkosten und Risikoübernahme.
Damit Gemeinden ihre gesetzlichen Beiträge zur Pflegefinanzierung festlegen können, müssen Spitex-Organisationen jährlich ihre Kostenstrukturen offenlegen. Eine Untersuchung der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich, welche zahlreiche private Anbieter überprüfte, kam dabei zu einem kritischen Befund: Ein grosser Teil der kontrollierten Firmen konnte keine vollständige oder korrekt aufgebaute Kostenrechnung vorlegen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben wäre. Teilweise lagen lediglich allgemeine Betriebsrechnungen ohne klare Zuordnung zu Pflegeleistungen vor. Für Behörden wird es dadurch schwierig, reale Pflegekosten zuverlässig einzuschätzen.
Hohe Vergütung zu Kosten der Steuerzahler
Gleichzeitig zeigen Geschäftsabschlüsse einzelner Unternehmen beträchtliche Gewinne sowie sehr hohe Vergütungen für Mitglieder der Geschäftsleitungen. Zudem wurden Unterschiede festgestellt zwischen den gegenüber dem Kanton gemeldeten Kostenangaben und den effektiv in Jahresabschlüssen ausgewiesenen Aufwendungen. Falls Kosten gegenüber Behörden systematisch höher angegeben werden als tatsächlich anfallen, könnten dadurch kommunale Beiträge zu hoch ausfallen – finanziert letztlich durch Steuerzahlende und Prämienzahlende.
Die betroffenen Anbieter weisen die Kritik zurück. Der Verband der privaten Spitex-Firmen argumentiert, Pflege-, Haushalts- und Betreuungsleistungen seien in der Praxis schwer exakt voneinander zu trennen, weshalb Kostenvergleiche verzerrt sein könnten. Vertreter der Gesundheitskonferenz entgegnen, dass trotz dieser Komplexität transparente Rechnungslegung zwingend notwendig sei, um öffentliche Finanzierung korrekt steuern zu können.
Der Kanton Zürich ist der erste Kanton, der die Kostenrechnungen privater Spitex-Anbieter in dieser Tiefe geprüft hat. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass ähnliche Konstellationen auch in anderen Kantonen auftreten könnten – insbesondere dort, wo Gemeinden gesetzlich zur Restfinanzierung verpflichtet sind. Auf Bundesebene sieht das zuständige Amt derzeit keinen unmittelbaren Gesetzgebungsbedarf und verweist auf die Verantwortung der Kantone beim Vollzug und bei Kontrollen.