Was kostet eine Haushaltshilfe oder Betreuung zu Hause?

Obwohl die Kosten der Seniorenbetreuung Zuhause nicht das Wichtigste sind, beschäftigen sie Betroffene und Angehörige.

Seniorenbetreuung Zuhause
soll bezahlbar sein.

Im persönlichen Beratungsgespräch entwickeln wir gemeinsam die Betreuungsqualität, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht.

Pro Senex bietet Ihnen:

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  • Preiswerte und passende Betreuungslösungen
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  • Krankenkassenanerkannt, steuerabzugsfähig

Preiswerte Betreuungslösungen
für Senioren Zuhause

Die drei folgenden Beispiele (mit einer Betreuerin, die mehr als 4 Jahre Erfahrung und gute Deutschkenntnisse hat) vermitteln die Unterschiede der Betreuungslösungen für Senioren.

Betreuungsleistungen

Demenz-Betreuung
Haushalts- und Pflegehilfe
24 Std. Betreuung
inkl. Nachtbereitschaft
5-6 Tage pro Woche (ohne Sonntag)
6-7 Tage pro Woche (inkl. Sonntag und Sonntagszuschlag)

Einzelperson (inkl. MwSt.)
CHF / Std.
Std. / Woche
Standard


CHF 5'590.-
ca. 32.-
ca. 40
Comfort


CHF 6'150.-
ca. 33.-
ca. 45
Premium


CHF 7'250.-
ca. 34.-
ca. 45-50

Für wen eignet sich die Variante «Standard»?

Beispiel 1: Herr Wunderlin ist 81-jährig, rüstig und wohnt im eigenen Haus. Nach einem Sturz mit Spitalaufenthalt und anschliessender Reha ist er unsicher auf den Beinen. Herr Wunderlin möchte weiterhin im gewohnten Umfeld leben, wünscht sich aber Unterstützung im Haushalt, im Garten, beim Spazieren und Einkaufen gehen.

Herr Wunderlin benötigt keine spezielle Pflege und kann für ein paar Stunden alleine gelassen werden. Er hat einen guten Schlaf und es braucht keine Nachtbereitschaft. Angehörige wohnen in der Nähe und können die Betreuung an jedem Wochenende gewährleisten. Gemeinsam entscheiden sie sich für eine Haushaltshilfe als Betreuung für Herr Wunderlin.

Für wen eignet sich die Variante «Comfort»?

Beispiel 2: Frau Schlatter ist 79-jährig, physisch fit, ist jedoch an Demenz erkrankt. Sie wohnt in einer 3.5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Ihr Sohn und ihre Tochter möchten ihr den Wunsch erfüllen, weiterhin in ihrer geliebten Wohnung und im gewohnten Umfeld zu bleiben. Deshalb ist eine Pflege zu Hause ein wichtiger Gesichtspunkt für sie.

Frau Schlatter erwacht nachts manchmal und ist dann orientierungslos oder ängstlich. Deshalb ist eine Nachtbereitschaft erforderlich. An den Wochenenden können die Kinder abwechselnd eine Betreuung sicherstellen. Sie entscheiden sich für eine Alters- und Demenzbetreuung für ihre Mutter.

Für wen eignet sich die Variante «Premium»?

Beispiel 3: Herr Gysin ist beruflich sehr viel unterwegs und wohnt nicht in der Nähe seines 75-jährigen Vaters, der Hilfe und Motivation zur Körperpflege, Medikamenteneinnahme und ganz allgemein im Haushalt und der Tagesstruktur benötigt.

Wenn Herr Gysin nachts auf die Toilette muss, ist Hilfe erforderlich. Deshalb sind Nachtbereitschaft und auch Nachtarbeit erforderlich. Herr Gysin entscheidet sich für die 24-Stunden-Betreuung für Senioren.

Worin unterscheiden sich die Varianten?

Die Kosten einer Seniorenbetreuung in den drei Varianten unterscheiden sich in den vereinbarten Zeitmodellen:

  • Die Arbeits- und Präsenzzeiten variieren zwischen 40 und 50 Std. pro Woche
  • Überzeit und Nachtarbeit werden mit 25% Zuschlag vergütet, Sonntagsarbeitszeit mit 50% und Nachtbereitschaft mit 15:- CHF pro Nacht.
  • Wir vermitteln ausschliesslich Betreuerinnen, Haushalts- und Pflegehilfen mit mind. 4 Jahren Erfahrung in der Betreuung von Senioren, gutem Deutsch und guten Referenzen.

Betreuungslösung im Kostenfokus
überschaubar - fix - überzeugend

Ein wichtiger Baustein des gegenseitigen Vertrauens ist die Transparenz der Betreuungskosten. Diese gliedern sich in folgende Komponenten:

  • Netto-Lohn der Betreuerin
  • Sozialleistungen
  • Quellensteuer
  • Versicherungen
  • Personal- und Betriebs-Kosten

Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

1. Krankenkasse

Beantragen Sie beim zuständigen Arzt eine Verordnung für:

  • Haushaltshilfe

  • Pflegehilfe

… und erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für eine Kostengutsprache der Betreuungskosten.

2. Hilflosenentschädigung

Wann besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird.

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.

Zudem wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade - leicht, mittel und schwer - unterschieden. Ein 56-jähriger Mann beispielsweise leidet nach einem Hirnschlag unter einer bleibenden Lähmung der linken Seite und ist deshalb beim Anziehen und beim Essen auf Hilfe angewiesen, in allen übrigen Lebensverrichtungen ist er jedoch selbstständig. Ein Jahr nach dem Hirnschlag erhält er deshalb von der IV eine Hilflosenentschädigung wegen Hilflosigkeit leichten Grades.

3. Ergänzungsleistung

Wann erhalten Versicherte Ergänzungsleistungen?

Wenn die Rente oder das Taggeld den Existenzbedarf nicht decken.

IV-Renten und Taggelder sollen grundsätzlich den Existenzbedarf einer behinderten Person decken. Wenn diese Leistungen alleine nicht ausreichen, weil beispielsweise daneben kein weiteres Einkommen vorhanden ist, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Dies sind Leistungen, welche den Fehlbetrag zwischen dem tatsächlichen Einkommen und einer bestimmten Einkommensgrenze, dem Existenzbedarf, ausgleichen.

Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen.

4. Assistenzbeitrag

Wer hat Anspruch auf einen Assistenzbeitrag?

Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.

Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV zu Hause leben können. Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben somit volljährige Versicherte, wenn sie:

  • eine Hilflosenentschädigung beziehen;

  • zu Hause leben.

  • Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;

  • während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben;

  • einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen.

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Standard-Seniorenbetreuung:
40-42 Stunden an 5-6 Tagen pro Woche
ohne Nachtbereitschaft und Sonntagsbetreuung

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Fixe Betreuungskosten - keine zusätzliche Spesen

7 Tage Kündigungsfrist

Qualität und Garantie

Betreuungs-Qualität mit Garantie

Betreuerinnen mit mind. 4 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Senioren - mit und ohne Demenz

Gutes Deutsch und gute Kochkenntnisse

Vertrauenswürdige und familiäre Betreuung

Betreuung, Haushalts- und Pflegehilfe
für Senioren im eigenen Zuhause

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Standard


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Comfort-Betreuungslösung:
42-45 Stunden an 5 bis 6 Tagen pro Woche
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  • 615.- CHF Rabatt

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Fixe Betreuungskosten - keine zusätzliche Spesen

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Betreuerinnen mit mind. 4 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Senioren - mit und ohne Demenz

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Demenz-Betreuung
inkl. Nachtbereitschaft
Wochenbetreuung ohne Sonntag

Einzelperson (inkkl. MwSt.)
CHF / Std.
Std. / Woche
Comfort


CHF 6'150.–
ca. 33.–
ca. 45

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Premium-Betreuungslösung:
45-50 Stunden an 5 bis 6 Tagen pro Woche
inkl. Nachtbereitschaft und Sonntagsbetreuung

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CHF / Std.
Std. / Woche
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CHF 7'250.–
ca. 34.–
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